Ich habe ein Datenschutzleck – Wissenswertes für Unternehmer*innen

Allgemein

Ein Datenschutzleck ist kein Einzelfall. Neben Cyberangriffen kann auch das Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen zu Datenschutzverletzungen führen. Darüber hinaus besteht auch bei größter Sorgfalt keine Garantie, dass Datenschutzpannen vermieden werden können. Aus diesem Grund ist es ratsam, allgemeine (rechtliche) Sicherheitsvorkehrungen zu respektieren. Vorsicht ist besser als Nachsicht, denn im Falle eines Verstoßes müssen sowohl namenhafte Monopolkonzerne wie Google und Amazon, sowie auch Klein- und Mittelbetriebe (KMU) mit erheblichen Bußgeldern rechnen.

Wann ist der Datenschutz verletzt?

Im Datenschutz dreht sich alles um den Schutz personenbezogener Daten. Hierbei sind die rechtlich bindenden Vorschriften durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung und das deutsche Bundesdatenschutzgesetz festgelegt.

Kommt es zu einem Datenschutzleck wird gegen den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten verstoßen. Die Verletzung der Datensicherheit kann zum Verlust, der Veränderung oder Speicherung, sowie Weitergabe von personenbezogenen Daten führen. In vielen dieser Fälle sind unberechtigte dritte Personen involviert. Manchmal kann jedoch auch die Unwissenheit der eigenen Mitarbeiter*innen zu einem ungewollten Datenschutzleck – einer sogenannten Datenpanne – führen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Daten ungewollt gelöscht oder weitergegeben werden.

Leider schützt Unwissenheit in der Regel nicht vor Strafe. Datenschutz ist strafbar und Arbeitgeber*innen sind laut DSGVO verpflichtet, Datenschutzpannen an zwei Stellen zu melden. Zum einen ist es gesetzlich vorgeschrieben, die zuständige Datenschutzbehörde in Kenntnis zu setzen. Zum anderen muss eine Meldung an die betreffende Person erfolgen, wenn das Datenschutzleck die Rechte und Freiheiten dieser Person gefährden könnte.

Wie kann ich ein Datenschutzleck verhindern?

Leider ist es nahezu unmöglich, alle mit der Entstehung eines Datenschutzlecks verbundenen Risiken zu eliminieren. Nichtsdestotrotz gibt es etwaige Handlungsempfehlungen, wessen Befolgung eine potenzielle Verletzung personenbezogener Daten reduzieren.

Wer dieses Thema effektiv und kostensparend angehen möchte, der legt den betrieblichen Datenschutz am besten in die Hände von (externen) Datenschutzbeauftragten. Diese helfen dabei, die rechtlichen Anforderungen der DSGVO gesetzeskonform umzusetzen. Darüber hinaus können fachkundige Datenschutzbeauftragte in regelmäßigen Abständen dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter*innen Schulungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durchlaufen. Zudem erstellen (externe) Datenschutzbeauftragte einen präventiven Reaktionsplan. Dieser ermöglicht es schnell zu handeln, sollte es zu einem Datenschutzleck kommen.  Da es gesetzlich vorgeschrieben ist die Aufsichtsbehörde im Fall eines Datenschutzlecks unverzüglich zu informieren, ist ein Reaktionsplan sehr empfehlenswert.

Datenschutzleck? Wir nehmen Ihren Datenschutz in die Hand

Hegen Sie die Vermutung, dass es innerhalb Ihres Unternehmens zu einem Datenschutzleck gekommen ist? Oder haben Sie bereits handfeste Beweise, dass eine Datenschutzverletzung vorliegt? Wie gehen Sie intern mit diesem Wissen um? Haben Sie die Ressourcen, um alle notwendigen Folgeschritte schnell und vor allem rechtssicher umzusetzen?

Datenschutz ist ein Thema, dass uns alle betrifft. Legen Sie Ihren Datenschutz deshalb in die Hände von erfahrenen Datenschutzexperten. Die 180° Datenschutz aus Düsseldorf hilft Ihnen bundesweit und branchenunabhängig dabei, einen hohen Qualitätsstandard im Bereich Datenschutz zu gewährleisten. Sicher, einfach und für Sie so angenehm wie möglich.

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