Daten gut geschützt

Externer Datenschutzbeauftragter nach DSGVO

Wir nehmen Ihren Datenschutz in die Hand

180° Datenschutz - Icon - Arrow Datenschutz

Zertifizierter Datenschutz aus Düsseldorf

Spätestens seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist klar: Datenschutz betrifft uns alle! Jeder, der täglich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun hat, muss sicherstellen, dass alles dafür getan wird, um diese Daten zu schützen. Unverständliche Formulierungen und unüberblickbare Anforderungen verlangen ein hohes Maß an Fachwissen. Nur wenige Betriebe haben die Ressourcen, um die Umsetzung eigenständig und dabei rechtssicher zu gewährleisten.

Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft dabei, die rechtlichen Anforderungen umzusetzen und überwacht diese. So bleibt Ihr Unternehmen immer auf der sicheren Seite. Um für Sie die höchsten Qualitätsstandards als externer Datenschutzbeauftragter zu erfüllen, bilden wir uns regelmäßig und stetig zu aktuellen Fachthemen fort. Unsere Mitarbeiter haben erfolgreich an den Schulungen der DEKRA oder der zuständigen Industrie- und Handelskammern teilgenommen. Von diesen hochwertigen Weiterbildungen profitieren vor allem unsere Kunden, denn dadurch kann eine besondere Güte in der Beratung zum Datenschutz gewährleistet werden.

Externer Datenschutzbeauftrager

180° Datenschutz GmbH - Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Sie möchten den Datenschutz in Ihrem Betrieb so sicher, so einfach und so angenehm wie möglich gestalten? Bleiben Sie mit 180° Datenschutz GmbH bei der Datenverarbeitung auf der sicheren Seite.

Wir begleiten Sie bei jedem Schritt der rechtssicheren Datenverarbeitung und überwachen als unabhängiger Berater den Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Als erfahrene Datenschutzbeauftragte können wir Sie mit stets aktuellem Fachwissen genau da unterstützen, wo Sie es brauchen. Bei unserer Rundum-Betreuung kümmern wir uns dabei nicht nur um die Dokumentation, sondern auch um die Umsetzung datenschutzrechtlicher Sicherheitsmaßnahmen.

So unterstützen wir Sie als Datenschutzbeauftragter

  • Gradzeichen
    Rechtswirksame Musterdokumente und Verzeichnis
  • Gradzeichen
    Meldung der Datenschutzbeauftragten an die Behörde
  • Gradzeichen
    Vertragsprüfungen, insb. Auftragsverarbeitungsverträge
  • Gradzeichen
    Unterstützung bei Erstellen und Pflege von Verarbeitungsverzeichnis und des Löschkonzepts
  • Gradzeichen
    Beantwortung von Behörden- und Betroffenenanfragen
  • Gradzeichen
    Schulungen entsprechend gesetzlicher Verpflichtung
  • Gradzeichen
    Schnelle Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon
  • Gradzeichen
    Information bei Gesetzesänderungen und zur Rechtsprechung

Wann muss ich einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Viele Unternehmen, Betriebe oder Vereine sind durch die EU-DSGVO verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Aber auch unabhängig davon kann es sinnvoll sein, bei wichtigen Fragen oder Zweifelsfällen die Expertise und das Fachwissen eines Datenschutzexperten in Anspruch zu nehmen.

Die Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) sehen in Art. 37 Abs. 4 S. 1 DSGVO in Verbindung mit § 38 Abs. 1 S. 2 BDSG-neu vor, dass Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, wenn

  • mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
  • personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden
  • die Kerntätigkeit des Verantwortlichen in Verarbeitungsvorgängen liegt, die eine umfangreiche regelmäßige oder systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen
  • eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten (Art. 9) stattfindet
  • eine Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten stattfindet

Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter ist eine unabhängige Kontrollinstanz, die die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben in Unternehmen überwacht und auf Defizite hinweist. Um mögliche Interessenskonflikte zu umgehen bestellen viele Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten. Dieser steht als ständiger Berater in allen datenschutzrechtlichen Fragen zur Seite, führt regelmäßige Datenschutz-Audits durch und passt die Umsetzung an sich ändernde Prozesse oder neue Entwicklungen an. Die Aufgaben des DSB sind dabei durch Artikel 39 DSGVO standardisiert.

  • Gradzeichen
    Überwachung der Einhaltung der DSGVO und deren Anforderungen
  • Gradzeichen
    Strategiebildung für den Schutz personenbezogener Daten
  • Gradzeichen
    Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern für die Datenverarbeitung
  • Gradzeichen
    Beratung und Betreuung von Unternehmen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben und Pflichten
  • Gradzeichen
    Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden

So viel kostet ein Datenschutzbeauftragter

Nicht erst seit der Datenschutz-Grundverordnung benötigen viele Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten. Hier machen die EU-DSGVO und das BDSG klare Vorschriften. Doch wie viel kostet ein externer Datenschutzbeauftragter eigentlich? Der Vorteil eines externen DSB liegt klar auf der Hand: Die Kosten! Denn man muss nicht erst eigene Mitarbeiter ausbilden sondern erhält das Fachwissen auf Abruf, immer dann, wenn man es benötigt. Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten sind dabei von vielen Faktoren abhängig, die in einem individuellen Beratungsgespräch geklärt werden: Organisatorische Strukturen, Anzahl der Mitarbeiter, Anzahl der Kunden, Branche des Unternehmens und genutzte Infrastruktur beeinflussen die Kosten. Das Gute daran ist, bei unserem Rundum-Paket mit ganzheitlicher Datenschutz-Beratung sind sämtliche Kosten in einer bequemen Monatspauschale abgedeckt. Eine unverbindliche Anfrage lohnt sich also!

Wir kümmern uns um die Umsetzung Ihrer Datenschutz-Pflichten

Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat neben vielen Neuerungen auch einige Pflichten mit sich gebracht. Kommt man diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach können hohe Bußgelder drohen. Bis zu 20 Mio. Euro Strafe oder 4 % des Jahresumsatzes können bei einem Verstoß bevorstehen. Um diese Unannehmlichkeiten zu umgehen, empfehlen wir, sich schon frühzeitig mit den Pflichten des DSGVO auseinanderzusetzen. Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter betreuen wir Sie gerne  bei der Umsetzung Ihrer Datenschutz-Pflichten.

Icon Person

Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten – egal ob intern oder extern – wird in Art. 37 der EU-DSGVO geregelt. Die Benennung soll auf Grundlage der beruflichen Qualifikation und eines besonderen Fachwissens im Bereich Datenschutzrecht erfolgen. Die Kontaktdaten des benannten Datenschutzbeauftragten sollten zudem auf der Homepage und in der Datenschutzerklärung veröffentlicht werden, sodass Interessierte und Betroffene sich bei Fragen an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten wenden können.

Icon Info

Informationspflichten

Informationspflichten sind ein fester Bestandteil des Datenschutzrechts und entsprechen dem Grundsatz der Transparenz bei der Datenverarbeitung. Durch die Grundverordnung (DSGVO) haben sich in Bezug auf die Betroffenen die Pflichten für Unternehmen und Verantwortliche noch vervielfacht. Welche Informationspflichten bestehen, wird in Art. 13 und Art. 14 der DSGVO festgelegt. Verantwortliche sollten sich zeitnah um die Umsetzung aller Informationspflichten kümmern. Gerne klären wir in einem kurzen Audit, welche Pflichten Sie bereits erfolgreich umgesetzt haben und was wir noch für Sie tun können.

Icon Datei

Dokumentationspflichten

In der Datenschutzgrundverordnung werden in verschiedenen Artikeln Dokumentationspflichten genannt, die zum einen der Transparenz dienen, zum anderen aber auch der Nachweispflicht und Rechenschaftsmöglichkeit.  Zu nennen wären beispielsweise Übersichten von Verarbeitungstätigkeiten oder Verfahrensverzeichnisse. Sämtliche Pflichten erfordern eine umfassende Dokumentation aller Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes. Mit unseren aktuellen Datenschutz-Vorlagen können wir Sie bei der Dokumentation Ihrer Datenschutzmaßnahmen unterstützen.