180° Whistleblowing Service

Ein datenschutzkonformes Meldeportal für Ihr Unternehmen

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Effektiver Schutz für hinweisgebende Personen

Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde im Dezember 2022 vom Deutschen Bundestag in ein rechtssicheres und praktikables Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt. Sollte auch der Bundesrat zustimmen, so tritt das Gesetz drei Monate nach Verkündung in Kraft. Um hinweisgebende Personen stärker vor Benachteiligungen zu schützen, sind Unternehmen in Deutschland fortan verpflichtet, ein internes und externes Meldeportal einzurichten. Wer dem nicht nachkommt, muss mit hohen Geldbußen rechnen.

Wie kann ich das Hinweisgeberschutzgesetz als Unternehmen rechtlich einwandfrei umsetzen? Und wie kann ich bei minimalen Arbeitsaufwand sichere Kanäle zur Informationsweitergabe einrichten und für ein transparentes Unternehmens-Image sorgen?

Mit dem Meldeportal der 180° Datenschutz investieren Sie in eine sichere Unternehmenskultur. Wir implementieren gemeinsam mit Ihnen ein datenschutzkonformes Meldeportal und schützen Ihr Unternehmen vor negativen zivil-, straf-, verwaltungsrechtlichen oder internen Konsequenzen.

Externer Datenschutzbeauftrager

Was kommt auf Unternehmen zu?

In Deutschland tätige Unternehmen müssen zeitnah passende Lösungsansätze entwickeln, um den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes gerecht zu werden.

Hierbei gelten je nach Unternehmensgröße unterschiedliche Fristen für die rechtskonforme Umsetzung. Unternehmen, welche zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigen, haben voraussichtlich bis Dezember 2023 Zeit, eine interne und externe (z.B. beim Bundesamt für Justiz) Meldestelle einzurichten. Zudem soll es für Unternehmen dieser Größe möglich sein, eine gemeinsame interne Meldestelle mit anderen Unternehmen zu betreiben.

Unternehmen, welche mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, müssen jedoch unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ein eigenes internes sowie externen Hinweisgeberverfahren einführen.

Grundsätze des Hinweisgeberschutzgesetzes

(Nationale) Sicherheit durch Offenlegung von Informationen

Schutz der Hinweisgebenden

Interne und externe Meldewege

Pflicht für anonyme Meldewege

Zentrale externe Meldestelle (Bundesamt für Justiz)

Vertraulichkeitsgebot für Meldungs-Bearbeitende

Beweislastumkehr

Saktionen und Schadensersatzansprüche

Datenschutz-Bestandsaufnahme

Welchem Zweck dient das Hinweisgebergesetz?

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz intendiert die Bundesregierung den bislang  lückenhaften Schutz von Hinweisgebern (sogenannten `Whistleblowern´) zu verbessern. Mithilfe eines einheitlichen Schutzsystems sollen Whistleblower vor potenziellen Benachteiligungen, Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen nach einer Meldung geschützt werden.

Im diesem Zusammenhang wird auch eine Regelung zur Beweislastumkehr rechtskräftig. Demnach müssen Arbeitgeber in der Zukunft nachweisen, dass gegen Arbeitnehmer getroffene Maßnahmen nicht in Verbindung mit zuvor aufgedeckten Missständen stehen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz umfasst den Schutz von:

  1. Hinweisgebenden Personen
  2. Personen, welche Hinweisgebende unterstützen
  3. Personen, welche Bestandteil der Meldung sind
  4. Etwaige andere Personen, die von der Meldung betroffen sind

Datenschutzkonformes Whistleblowing – Unsere Leistungen für Sie

Gradzeichen

Betreuung durch einen erfahrenen Compliance-Vermittler

Gradzeichen

Einrichtung eines durch uns betreuten, rechtskonformen (internen) Meldeportals

Gradzeichen

Einrichtung eines durch uns betreuten, rechtskonformen (internen) Meldeportals

Gradzeichen

Datenschutzkonforme Umsetzung der Prozesslandschaft

Gradzeichen

Möglichkeit, Hinweise anonym einzureichen

Gradzeichen

Schnelle Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon