Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde im Dezember 2022 vom Deutschen Bundestag in ein rechtssicheres und praktikables Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt. Sollte auch der Bundesrat zustimmen, so tritt das Gesetz drei Monate nach Verkündung in Kraft. Um hinweisgebende Personen stärker vor Benachteiligungen zu schützen, sind Unternehmen in Deutschland fortan verpflichtet, ein internes und externes Meldeportal einzurichten. Wer dem nicht nachkommt, muss mit hohen Geldbußen rechnen.
Wie kann ich das Hinweisgeberschutzgesetz als Unternehmen rechtlich einwandfrei umsetzen? Und wie kann ich bei minimalen Arbeitsaufwand sichere Kanäle zur Informationsweitergabe einrichten und für ein transparentes Unternehmens-Image sorgen?
Mit dem Meldeportal der 180° Datenschutz investieren Sie in eine sichere Unternehmenskultur. Wir implementieren gemeinsam mit Ihnen ein datenschutzkonformes Meldeportal und schützen Ihr Unternehmen vor negativen zivil-, straf-, verwaltungsrechtlichen oder internen Konsequenzen.