Ein wichtiger Teil der europäischen Datenschutzrichtlinien ist die ganzheitliche Betrachtung des Datenschutzes eines Unternehmens. Dazu zählt auch die adäquate Schulung sämtlicher Mitarbeiter, die in datenverarbeitende Prozesse eingebunden sind. Seminare und Schulungen sollte also genau auf das Unternehmen und seine Mitarbeiter zugeschnitten sein und auf diese reagieren können. Unsere Inhouse-Schulungen bieten die perfekte Plattform für eine themengerechte Datenschutz-Schulung.
Inhouse-Schulung
Datenschutz-Schulung direkt in Ihrem Unternehmen
Inhouse-Schulung von 180° Datenschutz
Direkt. Kompakt. Vor Ort. Das sind die Inhouse-Datenschutz-Seminare von 180°. Bei dieser firmeninternen Schulung steht Ihr Unternehmen und seine Anforderungen im Mittelpunkt unseres Lehrgangs. Unsere Datenschutzbeauftragten kommen persönlich zu Ihnen ins Unternehmen, um die Inhalte kompakt, praxisnah und ressourcenschonend an alle relevanten Mitarbeitergruppen zu vermitteln. Innerhalb eines Tages sind alle Ihre Mitarbeiter auf Kurs beim Datenschutz. Nach einer fundierten Grundlagen-Einführung wird spezifische auf die Anforderungen Ihres Unternehmens eingegangen. Zahlreiche Fallbeispiele und praktische Anwendungsfälle bringen die Theorie praxisorientiert näher.
Ihre Vorteile mit unserer Inhouse-Schulung
Zeit & Ressourcen sparen
Unsere Inhouse-Schulung dauert je nach Unternehmensgröße etwa einen Tag und ist genau auf alle relevante Gruppen zugeschnitten. Dadurch müssen Ihre Mitarbeiter nicht an verschiedenen Tagen unterrichtet werden, was Zeit, Geld und Ressourcen schont. In kürzester Zeit werden alle Inhalte kompakt vermittelt.
Persönliche & individuelle Schulung
Zu Ihrer individuellen Vor-Ort-Schulung kommt ein Datenschutzbeauftragter aus unserem Hause persönlich vorbei und steht vor, während und nach der Schulung mit Rat und Tat zur Seite. Damit besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit Rückfragen zu stellen und Antworten auf brennende Fragen zu erhalten. Persönlich und individuell.
Ihr Unternehmen im Fokus
Unsere Inhouse-Schulungen werden individuell mit Ihnen abgestimmt, weshalb wir neben der Grundlagentheorie auch individuell auf Anwendungsfälle aus Ihrem Unternehmensalltag eingehen können. Während des gesamten Seminars steht Ihr Unternehmen und seine datenschutzrechtlichen Herausforderungen im Fokus.
Praxisnahe Wissensvermittlung
Bei der Schulung direkt bei Ihnen vor Ort zeigen wir an zahlreichen Beispielen aus der Praxis, warum die Datenschutzrichtlinien wichtig sind und wie man sie bestmöglich umsetzen kann. Dabei sind auch Ihre Mitarbeiter gefragt, denn diese werden interaktiv eingebunden und müssen selbst Ihr neu erlerntes Wissen direkt anwenden.
Individuelle Themenschwerpunkte
Sie haben die Wahl! Auf was auch immer es Ihnen am meisten ankommt, wir reagieren auf Ihre Anforderungen und Bedürfnisse. Vorab können Sie aus einem großen Themen-Pool wählen und sich Ihre Inhouse-Schulung noch individueller gestalten. Was darf es für Sie sein?
Wie oft sollten Mitarbeiter für Datenschutz geschult werden?
Die Schulungspflicht ist in Artikel 39 Abs. 1 a) DS-GVO geregelt und zählt zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten. Fakt ist: Von den Aufsichtsbehörden wird eine gewisse Regelmäßigkeit bei der Schulung von Mitarbeitern zum Datenschutz gewünscht. Da das nicht weiter spezifiziert ist, haben wir im Rahmen unserer Datenschutz-Betreuung eine jährliche Schulung berücksichtigt und können zusätzlich auf individuelle Wünsche und Anforderungen je nach Fachbereich reagieren. Ihr Unternehmen erhält mit unserer Inhouse-Schulung eine initiale Informationsveranstaltung mit allen wichtigen Grundlagen, sowie inkrementelle Seminare bei Bedarf oder wenn wichtige rechtliche Änderungen eintreten. Damit wird Ihr Unternehmen der Schulungspflicht in jeder Hinsicht gerecht.
Inhouse-Schulung mit Zertifikat
Damit Sie die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter auch dokumentieren können, erhält jeder Teilnehmer unserer Vor-Ort-Schulung sein individuelles Datenschutz-Zertifikat. Hier ist genau aufgelistet, welche Inhalte und Themen besprochen. Das Zertifikat dient als Nachweis im Rahmen der Dokumentationspflichten und kann in der Personalakte hinterlegt werden.